Advoware Kanzleisoftware für elektronischen Rechtsverkehr gerüstet

Mit dem 2. Justizmodernisierungsgesetz wurde eine Verpflichtung für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister, den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nur noch in einer maschinell-lesbaren Form einzureichen, begründet (§ 690 ZPO Abs. 3 i.d. F. ab 1.12.2008, BGBl. I. S. 3416, 2006, nochmals geändert BGBl. I. S. 2840, 2007). 

 

Ab dem 01.12.2008 dürfen daher Rechtsanwälte und Inkassodienstleister Mahnbescheidsanträge bundesweit nicht mehr auf dem amtlichen Formular stellen. Ein mit dem Formular gestellter Antrag wird zurückgewiesen. Eine Härtefallregelung oder Ausnahmen für besondere Verfahrenssituationen sind im Gesetz nicht vorgesehen.

Advo-ware Kanzleisoftware, eine der führenden Lösungen in Deutschland für juristische Anwaltssoftware, wird daher inklusive Advo-ware ERV-Modul (ERV = Elektronische Rechtsverkehr) und Advo-ware Signatursoftware ausgeliefert.

 

 

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Advo-ware Onlineakte vereinfacht die digitale Kommunikation in der Anwaltskanzlei

Das Internet ist aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Es bietet nahezu unbegrenzte Möglichkeiten. Von der Recherche über den Informations- und Datenaustausch bis hin zur virtuellen Identität im „Second Life“. Aktuell und real ist, dass die Nutzung des Internet, insbesondere zu Kommunikationszwecken, z. B. per E-Mail enorm zugenommen hat. Die gerade zu Ende gegangene CeBIT hat gezeigt, dass die Entwicklung der digitalen Kommunikation, insbesondere unter dem Oberbegriff „eJustice“ auch im Rechtswesen rasant vonstatten geht.

Auf der CeBIT am 15.3.2007 vorgestellt: Das 10 Punkte für eine bessere Justiz dank eJustice

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Upgrade von Advoware auf Advoware Plus


Hülskötter & Partner bietet seinen Advoware Kunden in einer einmaligen großen Upgradeaktion den Wechsel auf die neue Advoware Plus an. Die Advoware Plus Version bietet erheblichen Zusatznutzen. Insbesondere die Integration der Advoware Online Webakte bietet Anwaltskanzleien neue und flexible Möglichkeiten der Korrespondenz via Internet.

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Advobildung und Hülskötter & Partner vereinbaren Kooperation im Segment der Online Seminare


Die Konzepte und die Zielsetzungen der Advobildung GbR und der Hülskötter & Partner GmbH sind sehr ähnlich, so dass eine Kooperation nahe liegend war, teilen die Geschäftsleitungen der beiden Unternehmen mit.

Advobildung bietet, vermutlich als erster Anbieter, mit Online Video Seminaren, Anwältinnen und Anwälten eine sehr günstige Form der Fortbildung. Hierfür werden die Vor Ort Seminare aufgenommen und zu Online Video Seminaren speziell aufbereitet. Diese Seminare sind nicht nur preiswert, sondern bieten dem Juristen eine zeitlich völlig flexible Möglichkeit der Fortbildung, die anders kaum realisierbar ist. Zurzeit bemüht sich Advobildung um die grundsätzliche Anerkennung der Onlineseminare als Fortbildungsveranstaltungen im Sinne von § 15 FAO.

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